Beim Einsatz von Unternehmensberatern, um Auswirkungen der CORONA – Pandemie entgegenzuwirken, erweitert die Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Förderkonditionen!
Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen Folgen sind hinlänglich bekannt! Fast jedes kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) ist hiervon betroffen. Um mit maximaler Kraft an der Bewältigung der Krise arbeiten zu können, hat die Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) die Förderkonditionen im Programm „ Förderung unternehmerischen Know-hows „ für alle KMU , die von der Corona-Pandemie betroffen sind, noch einmal ausgeweitet.
Anstatt wie bisher 90 % von € 3.000,00 Beratungshonorar übernimmt der Bund nun 100 % von € 4.000,00 Beratungshonorar.
Ein externer Unternehmensberater kann beim Wiederanfahren vielfältige Hilfestellungen geben. Es gilt , Fragen nach neuen Geschäftsfeldern, nach der Umstellung von Prozessen und Produkten, nach einer Intensivierung der Digitalisierung, aber auch nach der Sicherung der Liquidität zu klären. Denn so wie vor der Krise wird es in vielen Fällen nicht mehr werden!
Es gelten folgende Eckpunkte:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Diese und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungszeitraum nachvollziehbar darzustellen.
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch € 4.000,00, der in Rechnung gestellten Beratungskosten ( Vollfinanzierung ). Hierzu zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten und Auslagen des Beraters.
Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingents beantragt werden.
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
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